Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege (BLGL) ruft im Rahmen des Streuobstpaktes Obst- und Gartenbauvereine zur Teilnahme am Streuobst-Wettbewerb 2025 auf. „Wir haben als Dachverband von rund 3.200 lokalen Gartenbauvereinen in Bayern die perfekten Voraussetzungen, um eine echte Grassroots-Bewegung in Gang zu setzen beziehungsweise am Leben zu erhalten“, meint Lutz Popp. Schließlich kümmern sich die Gartenbauvereine schon seit Generationen um die Streuobstbestände – und nicht nur um private Flächen, sie wirken auch bei der Erhaltung der Streuobstwiesen von Gemeinden und Kommunen mit. Unter dem Motto „Streuobst – bunt und lebendig!“ sollen Teilnehmende nun die Möglichkeit erhalten, ihr Engagement zu präsentieren. Mit den Preisen und Prämierungen will der BLGL besondere Verdienste der Vereine würdigen. Neben der Anzahl der Bäume in den Jahren 2024/25 werden auch Kriterien wie die Anzahl von Sorten und Arten, Pflege und Schnitt und die Nachwuchsförderung im Sinne der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei besonderen Aktionen bewertet.
Gegenstand des Wettbewerbs
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege ist Mitunterzeichner des Bayerischen Streuobstpaktes, demzufolge der Streuobstanbau eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität ist. Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und mit über 2.000 Obstsorten haben sie einen einzigartigen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt, den es zu bewahren gilt, indem der derzeitige Streuobstbestand erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich eine Million Streuobstbäume bis zum Jahr 2035 neu gepflanzt werden soll.
Ziel des Wettbewerbs
Der mit Unterstützung der Kreisfachberatung durchgeführte Wettbewerb verfolgt drei Hauptziele:
1. Die enorme Bedeutung von Obst- und Gartenbauvereinen für Streuobst soll stärker hervorgehoben und ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, da die Vereine sich nicht erst seit dem Bayerischen Streuobstpakt dem Streuobst widmen, sondern seit Generationen.
2. In generationenübergreifenden Aktionen sollen über Jahrzehnte gewachsenes Wissen und Erfahrungen auf Kinder und Jugendliche übertragen werden – auch wenn es noch keine fest installierte Kinder- und Jugendgruppe gibt –, da es ein Wettbewerb für Jung und Alt und somit für eine positive Zukunftsentwicklung der Vereine ist.
3. Streuobstbestände sollen wegen ihres hohen Wertes erhalten und vermehrt werden, um dem Rückgang von 20 Mio. Bäumen in den 1960er Jahren auf geschätzt jetzt weniger als 6 Mio. entgegenzuwirken.
Teilnahme am Wettbewerb und Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind alle Obst- und Gartenbauvereine. Die Anmeldung auf Kreisebene erfolgt durch die Vereine direkt beim zuständigen Kreisverband bis spätestens 30. Juni 2025. Alle teilnehmenden Vereine erstellen dann eine Dokumentation oder Projektskizze ihrer Aktivitäten und reichen diese dann bis zum 31. Oktober ein. Der Bewertungsbogen bzw. der Dokumentationsbogen geben einen guten Anhaltspunkt, welche Aktivitäten relevant sind.
30. Juni 2025
Anmeldeschluss für Gartenbauvereine auf Kreisebene
30. November 2025
Wahl des Kreisverbands-Siegers
31. März 2026
Wahl des Bezirksverbands-Siegers
30. Juni 2026
Wahl des Landesverbands-Siegers
Bewertung und Kommission
Für die Bewertung der Aktivitäten werden fachkundige Kommissionen gebildet, die eine neutrale Bewertung vornehmen. Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Damit die Entscheidungen der Jurys jeglicher Kritik standhalten, bitten wir, fachkundige und bekannte Personen für die Bewertungskommissionen zu gewinnen. Dies können sein: Kreisfachberaterinnen und -berater für Gartenkultur und Landespflege, Mitglieder der Verbandsleitung von Kreisverband und Bezirksverband, Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftspflegeverbände, in Mostereien und Keltereien Tätige, Streuobstmanager/-berater/-verwalter, Kinder- und Jugendbeauftragte.
Bewertungskriterien
Der Bewertungsbogen beinhaltet wesentliche Kriterien, die bei der Ermittlung der Sieger zu berücksichtigen sind. Durch einen Sonderbonus kann der Gesamteindruck oder das herausragende Engagement bei Aktivitäten extra gewürdigt werden. Zur Bewertung der einzelnen Aktionen ist eine Dokumentation einzureichen (siehe separates Blatt). Eine beispielhafte Auflistung möglicher anspruchsvoller, „kreativer“ Aktionen im Wettbewerbsjahr 2025 findet sich ebenfalls in dem separaten Blatt.
Preise und Prämierung
Der Landesverband gibt einen Zuschuss für die Siegerprämierung auf Kreisverbands- und Bezirksverbands-Ebene in Höhe von jeweils 500 €. Die Siegerprämien auf Landesverbands-Ebene betragen 5.000 € für den 1. Sieger, 2.000 € für den 2. Sieger und 1.000 € für den 3. Sieger.
Die Prämierung im Kreisverband sollte im 1. Quartal 2026 stattfinden. Die Prämierung im Bezirksverband sollte im 2. Quartal 2026 stattfinden.
Die Prämierung auf Landesverbands-Ebene findet auf der Landesverbandstagung im September 2026 statt.