Für dieses Jahr sind keine Bestellungen mehr möglich!

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Für Vereinsvorstände

Bestellschluss ist der 15. September 2026

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So funktioniert die Bestellung:

Schritt 1 - Mitglieder informieren

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder rechtzeitig über die Sammelbestellung und stellen Sie die aktuellen Sortimentslisten und Bestellscheine zur Verfügung.

Alle Dokumente die Sie benötigen, finden Sie weiter unten. Die Preisliste der Baumschule haben Sie per Mail erhalten.

Schritt 2 - Bestellungen entgegennehmen

Die Mitglieder geben ihre Bestellungen nicht direkt beim Kreisverband, sondern bei ihrem Gartenbauverein ab.

Hier gibt es zwei Bestellscheine, die Sie dann von den Mitgliedern erhalten:

  • Bestellschein Streuobstbäume
  • Bestellschein Beerenobst und Sonstiges
Schritt 3 - Sammelbestellung beim Kreisverband abgeben

Geben Sie die Bestellungen bis spätestens 15. September beim Kreisverband ab.

Hierbei gibt es zwei Wege, je nach Bestellung:

Streuobstbäume

Diese Bestellungen werden im Online-Formular erfasst. Hier geben Sie Ihre eigenen Kontaktdaten ein.

Dann können Sie die einzelnen Obstbäume bestellen. Wichtig hierbei ist, dass Sie die entsprechende Pflanzortadresse eingeben.  Sollte das Formular nicht für alle Bäume reichen, können Sie Ihre Bestellung auch auf mehrere Formulare aufteilen.

 

Beerenobst und Sonstiges

Die gesammelten Bestellungen werden per Mail an ostermeier.annalena@landkreis-kulmbach.de eingereicht

Schritt 4 - Abholung

Die Obstgehölze werden von der Baumschule zu uns in die Kreisstraßenmeisterei geliefert. Dort können sie dann von den Vereinen abgeholt werden.

Wo? 
Kreisstraßenmeisterei Leuchau
Lindauer Straße 35
95326 Kulmbach – OT Leuchau

Wann?
Am Freitag, den 30. Oktober 2026
15:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Wichtige Hinweise:
Bitte bedenken Sie, dass ein Hochstamm mit Wurzel eine Länge von 2,8 m und mehr haben kann. Sie dürfen das wurzelnackte Gehölz selbst auf kürzesten Strecken nicht dem Fahrtwind aussetzen. Der Wurzelbereich soll in einem geschlossenen Raum oder in einer feuchten Verpackung transportiert werden. Pflanzen Sie den Baum nicht gleich, sollte er in feuchtem Rindenmulch oder Erde eingeschlagen werden. Der Baum sollte dann innerhalb weniger Tage gepflanzt werden. Beachten Sie dies bitte, damit der Baum gut anwächst.

Es besteht keine Lagermöglichkeit an der Kreisstraßenmeisterei.

Bitte prüfen Sie bei der Abholung ihre Lieferung auf Vollständigkeit!

Schritt 5 - Abrechnung

Streuobstbäume

Da wir diese Bäume über das Förderprogramm „Streuobst für alle“ erhalten, können wir diese kostenfrei an die Vereine ausgeben.

Die Bäume werden mit maximal 45 € brutto je Baum bezuschusst. Weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflanzung (Pfähle, Verbiss-Schutz etc.) werden nicht bezuschusst. Die Zuschuss-Abwicklung erfolgt über den Kreisverband.

Über den Maximalzuschuss hinausgehende Kosten (v.a. bei veredelten Nussbäumen, Esskastanien etc.) sind vom Besteller zu tragen und werden vom Kreisverband in Rechnung gestellt.

Um sich als Verein abzusichern, empfehlen wir, den Vereinsmitgliedern bzw. Grundstückseigentümern den Mustervertrag für Baumschenkungen vorzulegen. So sind die Gartenbauvereine abgesichert, falls die Fördervorgaben nicht eingehalten werden.

Beerenobst und Sonstiges

Jeder Verein erhält eine Sammelrechnung von der Baumschule über alle bestellten Obstgehölze. Sie als Vorstand rechnen dann individuell mit jedem Besteller ab.

Sortimentslisten

Baum des Jahres

Seit vielen Jahren loben wir vom Kreisverband den „Baum des Jahres“ aus. Dabei handelt es sich immer um besondere Sorten, die wir unseren Gartenbauvereinen ans Herz legen möchten. 

Bestellscheine

Bestellung beim Kreisverband

Infos zur Abholung

Für Vereinsmitglieder

So funktioniert die Bestellung:

Schritt 1 - Unterlagen erhalten

Sie erhalten alle Unterlagen von ihrem Vereinsvorsitzenden. Die Bestellscheine und Sortimentslisten können Sie sich auch direkt hier auf der Seite herunterladen.

Die Preisliste sollten Sie per Mail von Ihrem Verein erhalten haben. 

Schritt 2 - Bestellung beim Verein abgeben

Sie geben ihre Bestellung rechtzeitig bei ihrem örtlichen Gartenbauverein ab.

Schritt 3 - Abholung

Üblicherweise werden alle Bäume, die in einem Verein bestellt wurden, gesammelt von einer Person aus dem Verein abgeholt. Fragen Sie gerne bei Ihrem Vorstand nach, ob Sie bei der Abholung unterstützen können. 

Die Obstgehölze werden von der Baumschule zu uns in die Kreisstraßenmeisterei geliefert. Dort können sie dann von den Vereinen abgeholt werden.

Wo? 
Kreisstraßenmeisterei Leuchau
Lindauer Straße 35
95326 Kulmbach – OT Leuchau

Wann?
Am Freitag, den 30. Oktober 2026
15:30 Uhr bis 17:00

Wichtige Hinweise:
Bitte bedenken Sie, dass ein Hochstamm mit Wurzel eine Länge von 2,8 m und mehr haben kann. Sie dürfen das wurzelnackte Gehölz selbst auf kürzesten Strecken nicht dem Fahrtwind aussetzen. Der Wurzelbereich soll in einem geschlossenen Raum oder in einer feuchten Verpackung transportiert werden. Pflanzen Sie den Baum nicht gleich, sollte er in feuchtem Rindenmulch oder Erde eingeschlagen werden. Der Baum sollte dann innerhalb weniger Tage gepflanzt werden. Beachten Sie dies bitte, damit der Baum gut anwächst.

Es besteht keine Lagermöglichkeit an der Kreisstraßenmeisterei.

Bitte prüfen Sie bei der Abholung ihre Lieferung auf Vollständigkeit!

Schritt 4 - Abrechnung

Streuobstbäume

Da diese Bäume über das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gefördert werden, können wir diese kostenfrei an die Besteller ausgeben.

Die Bäume werden mit maximal 45 € brutto je Baum bezuschusst. Weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflanzung (Pfähle, Verbiss-Schutz etc.) werden nicht bezuschusst.

Über den Maximalzuschuss hinausgehende Kosten (v.a. bei veredelten Nussbäumen, Esskastanien etc.) sind vom Besteller zu tragen und werden vom Kreisverband in Rechnung gestellt.

Um sich abzusichern, empfehlen wir unseren Vereinen, den Vereinsmitgliedern bzw. Grundstückseigentümern den Mustervertrag für Baumschenkungen vorzulegen. So sind die Gartenbauvereine abgesichert, falls die Fördervorgaben nicht eingehalten werden.

Beerenobst und Sonstiges

Ihr Verein erhält eine Sammelrechnung und rechnet Ihre Bestellung direkt mit Ihnen ab.

Sortimentslisten

Baum des Jahres

Seit vielen Jahren loben wir vom Kreisverband den „Baum des Jahres“ aus. Dabei handelt es sich immer um besondere Sorten, die wir unseren Gartenbauvereinen ans Herz legen möchten. 

Bestellscheine

Infos zur Abholung

Ich bin kein Vereinsmitglied

Sie möchten trotzdem einen Obstbaum bestellen?

Grundsätzlich erfolgt die Sammelbestellung ausschließlich über die örtlichen Gartenbauvereine.

Viele Vereine ermöglichen es jedoch aus Kulanz, dass auch Nichtmitglieder an der Sammelbestellung teilnehmen. Ob dies möglich ist, entscheidet jeder Verein selbst.

💡 Unser Tipp: Werden Sie Mitglied in Ihrem örtlichen Gartenbauverein!

Für einen Jahresbeitrag von meist nur etwa 10 € profitieren Sie nicht nur von der Möglichkeit, an der Sammelbestellung teilzunehmen. Sie unterstützen damit auch die ehrenamtliche Arbeit vor Ort und erhalten – je nach Verein – viele weitere Vorteile wie Fachvorträge, Ausflüge, Schnittkurse oder gemeinschaftliche Aktionen.

Gerade bei der Sammelbestellung ist die Mitgliedschaft besonders attraktiv: Der Jahresbeitrag entspricht oft nur einem Bruchteil des Wertes eines geförderten Obstbaums.

Förderprogramm „Streuobst für alle!“

Die Streuobstbäume (Hochstämme) werden über das Förderprogramm „Streuobst für alle!“ gefördert. Wir als Kreisverband beantragen diese Förderung für alle Streuobstbäume, die im Rahmen der Sammelbestellung durch die Vereine bestellt werden.

Wie hoch ist die Förderhöhe?

Bestellt man einen Streuobstbaum, werden bis zu 45€ des Kaufpreises durch das Förderprogramm übernommen. Da die gängigen Streuobstbäume weniger als 45€ kosten, erhält man also einen kostenlosen Baum.

Welche Bäume werden gefördert?

Wurzelnackte Obstbaum-Hochstämme

Was wird nicht gefördert?

  • Hasel
  • Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
  • Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben
    sind,
  • Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird,
  • Baumpflanzungen im Wald

Welche Verpflichtung ein, wenn ich die Bäume bestelle?

Als Abnehmer der Bäume sind Sie dafür verantwortlich, dass die Bäume auf dem angegebenen Grundstück gepflanzt werden und dort mindestens 5 Jahre stehen bleiben. Sie unterzeichnen bei der Abholung der Bäume einen Schenkungsvertrag zwischen dem Kreisverband und ihrem Verein, in dem Sie sich für die Pflanzung am angegebenen Ort und für den Erhalt der Bäume verpflichten.

Und wenn ich die Bäume an Privatpersonen weiter gebe?

Dann können Sie als Verein mit der jeweiligen Person einen Schenkungsvertrag abschließen, der die Haftung für den Erhalt der Bäume an die jeweilige Person überträgt.

Häufige Fragen

Wie pflanze ich einen Obstbaum?
Wie erfolgt die Abrechnung der Bestellung?

Alle Bäume die über das Online-Formular „Streuobst für alle“ (weniger als 10 Hochstämme) bestellt werden, sind bis zu einem Betrag von 45€ kostenfrei. Für die Pflanzung benötigte Zusatzmaterialien werden dem Verein seitens der Baumschule gesondert in Rechnung gestellt.

Für Zubehör, Beerensträucher, Halbstämme, Containerware und Hochstämme mit Sorten, die von der Förderung ausgeschlossen sind, erhält der Verein direkt von der Baumschule eine Rechnung.

Was bedeuten die Buchstaben und Zahlen wie z.B. "C10" und "H" in den Sortimentslisten?

Sie geben die Größe der Pflanze bzw. die Größe des Topfes an.

Bei wurzelnackten Gehölzen (also ohne Topf)

H = Hochstamm, Kronenansatz ab 1,60m, Gesamtgröße ca. 2,50m

Ha = Halbstamm, Kronenansatz ab 1,20m, Gesamtgröße ca. 2,00m

Bu = Busch, Gesamtgröße mind. 60cm

Hei = Heister, Gesamtgröße ca. 1,00m bis 1,50m

Bei Containerpflanzen (im Topf)

C = Container, mit Topf

z.B. C10 = Pflanze in einem Topf mit 10 Liter Volumen

P = Topf (oft bei Stauden oder kleineren Gehölzen)

Für alle Fragen steht auch gerne die Geschäftsstelle des Kreisverbands zur Verfügung:

Anna Lena Ostermeier
Tel.: 09221 707 553
Mail: ostermeier.annalena@landkreis-kulmbach.de

Tizian Schwarz
Tel.: 09221 707 555
Mail: schwarz.tizian@landkreis-kulmbach.de 

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